1. Terminvereinbarung/Stornogebühren
a) Einzeltermine finden nur bei konkreter Vereinbarung statt, die vereinbarten Termine sind zudem verbindlich.
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 07:00 – 22:00 Uhr
Samstag: 07:00 – 20:00 Uhr
Sie können auch außerhalb der Zeiten unseren Service in Anspruch nehmen. Termine die außerhalb der Zeiten vereinbart werden, enthalten einen Aufschlag von 25% des Stundenhonorars.
b) Sagt ein Kunde einen Termin innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, veranlasst er eine Änderung oder erscheint nicht zum Termin, so verfällt der Termin komplett. Das vereinbarte Honorar wird trotzdem als Stornogebühr fällig.
c) Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch (inkl. Mailbox) erfolgen. Emails, SMS, Faxe etc. gelten nicht.
2. Außentermine/Wetter
a) Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur vom Betreuer abgesagt werden. Solang keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für Temperatur und Wettergerechte Kleidung verantwortlich.
3. Vergütung
a) Das Honorar wird mit dem Betreuer vereinbart, wobei der Betreuer sich an die Richtlinien von veys - Personal Training halten muss. Ausnahmen sind spezielle Programme, die Sonderpreise enthalten.
b) Sonstige Kosten wie Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, eventuelle Übernachtungen sowie Spesen etc. sind nicht enthalten und werden für den Kunden gesondert berechnet.
c) Eine Anfahrtspauschale kann, sofern sie nicht im Betreuungsgebiet die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, anfallen. Unser Betreuungsgebiet erweitert sich ständig und ist per Email anzufragen.
d) Gesundheitliche Re-Checks, Trainingsauswertung und neue Trainingspläne für Folgezeiten sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
e) Das Honorar ist immer im Voraus zu bezahlen. Nur wenn das Honorar im Voraus bezahlt wurden ist, besteht Anspruch auf die Dienstleistung.
f) Erstgespräche sind in der Regel kostenfrei.
g) Der Kunde verpflichtet sich, vor jeder Betreuung, die Art der Leistung mit seiner Unterschrift als Leistungsnachweis abzuzeichnen.
4. Sporttauglichkeit/Haftung
a) Der Kunde versichert, sporttauglich zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Kopfweh, Unwohlsein etc. ist dem Betreuer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Betreuers, einen Arzt zur Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
b) Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sofort dem Betreuer mitzuteilen.
c) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
5. Buchung von veys® Vorträgen und Seminaren.
a) Anmeldungen
Anmeldungen erfolgen nur schriftlich mit Unterschriftszeichnung per Post. Online, Telefon, Fax oder SMS Anmeldungen sind nicht gültig.
b) Vortrags und Seminargebühren
Die Vortrags und Seminargebühren müssen gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung überwiesen werden. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Gebühren auf dem Konto verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung per Email, sowie weitere Informationen bezüglich Ablauf und Organisation.
c) Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist dabei der Posteingang. Bei einer Stornierung innerhalb weniger als 24 Stunden vor Vortrags oder Seminarbeginns wird die volle Gebühr fällig. Die Regelung gilt unabhängig vom Grund der Stornierung. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stornogebühr dann nicht anfällt, wenn der Teilnehmer den Nachweis führt, dass veys® überhaupt kein Schaden entstanden ist.
d) Schäden/Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
6. Änderungen des Programmablaufs/Terminabsage
a) veys® behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen Termine sowie Änderungen des Programm- und Zeitablaufs sowie der Referenten vorzunehmen.
b) Ebenso behält sich veys® die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl vor. Die Teilnehmer werden im Falle einer Terminabsage rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
c) Ansprüche aus Terminabsagen oder Programm Änderungen sind ausgeschlossen.
d) Bei einem Ausfall ist der Teilnehmer unverzüglich von veys® zu informieren, die erhaltenen Zahlungen werden umgehend erstattet.
7. Urheberrechte/ Veröffentlichung
a) Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von veys® - Personal Training liegt ausschließlich bei veys®.
Die weitere Nutzung aller Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von veys®. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 5000,00 € verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
b) Die Teilnehmer geben durch Anerkennung der AGB ihr Einverständnis, dass Foto und Videoaufnahmen die während der Betreuung von veys® gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.
8. Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von veys® entstehen ausgeschlossen.
9. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesem AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. die Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
11. Sollte eine einzelne Bestimmung in diesem AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.
Stuttgart, 13.06.2009